Sie sind bereits umgezogen, auf dem Brief zur Anmeldung steht noch die alte Adresse
Die Schulanmeldung kann im neuen Schulbezirk vorgenommen werden, unabhängig davon, welche Anschrift in dem Schreiben steht. Die Eltern weisen die neue Anschrift durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder des Personalausweises nach.
Sie planen nach der Schulanmeldung in einen anderen Dresdner Schulbezirk zu ziehen
Zur Verwaltungsvereinfachung kann die Anmeldung bereits im zukünftigen Schulbezirk vorgenommen werden.
Die Sorgeberechtigten haben folgende Nachweise zu erbringen:
Mietwohnung oder den von allen Parteien unterschriebenen Mietvertrag
Wohneigentum oder Kaufuertrag/ Grundbuchauszug ggf. Nachweis über Fertigstellung oder Erklärung, dass das Wohneigentum selbst bezogen und nicht vermietet wird.
Sie planen nach der Schulanmeldung aus Dresden wegzuziehen
Weisen Sie dem Schulverwaltungsamt Dresden nach, dass das Kind an einer Grundschule außerhalb Dresdens angemeldet wurde, ist eine Anmeldung an einer Dresdner Grundschule nicht mehr erforderlich. Ob die Grundschule der anderen Kommune die Anmeldung vor dem Umzug annimmt, ist von den Eltern bei dem zuständigen Schulverwaltungsamt der Kommune zu erfragen.
Können die Sorgeberechtigten keinen Nachweis über die Schulanmeldung an einer Grundschule außerhalb Dresdens vorlegen, ist die Anmeldung zunächst an einer Dresdner Grundschule des Schulbezirkes vorzunehmen.