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Hausordnung

Haus- und Hofordnung

Unsere Hausordnung dient allen, die an unserer Schule miteinander arbeiten, lehren und lernen. Sie soll vor allem Schülerinnen und Schüler vor körperlichen und materiellen Schäden bewahren.
  1. Der Schulweg der Schüler unterliegt dem Sorgerecht der Personensorgeberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes.
  2. Das Betreten des Schulgeländes/ -gebäudes ist nur zum Unterricht, zum ortbesuch, zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen und zum Besuch von Arbeitsgemeinschaften gestattet. Den Anweisungen der Lehrer und Erzieher ist umgehend Folge zu leisten.
  3. Der Einlass zum Unterricht zur 1. Stunde erfolgt von 7.25 Uhr bis 7.35 Uhr durch den Grundschuleingang. Danach ist das Gebäude verschlossen. Bei extremen Umständen (z. B.Witterung) kann die Schule etwas eher geöffnet werden. Die Garderobe und die Straßenschuhe der Schüler werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt. Die Garderobenschränke sind verschlossen zu halten. Alle Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und sind 5 Minuten vor Beginn im Zimmer unterrichtsbereit. Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Stundenanfang nicht im Unterrichtszimmer, so meldet dies ein Schüler im Nachbarzimmer oder im Sekretariat.
  4. Unsere Schul- und Pausenzeiten:

Stunde 1: 7.40 Uhr - 8.25 Uhr

Stunde 2: 8.30 Uhr - 9.15 Uhr

Frühstückspause

Stunde 3: 9.30 Uhr - 10.15 Uhr

Hofpause/bewegte Pause

Stunde 4: 10.45 Uhr - 11.30 Uhr

Stunde 5: 11.40 Uhr - 12.25 Uhr

Stunde 6: 12.30 Uhr - 13.15 Uhr

Die Schüler nutzen die Hofpause unverzüglich und halten sich nur an den dafür vorgesehenen Plätzen und Anlagen auf. Das Werfen mit Wurfgeschossen (z. B. Steinen, Eicheln, Schneebällen) ist verboten. Für alle Schüler ist der Besuch der Hofpause Pflicht. Sollte ein Aufenthalt im Freien nicht möglich sein, bleiben die Schüler im Unterrichtsraum.

  1. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist ohne schriftliches Einverständnis der Personensorgeberechtigten nicht gestattet. Bei Stundenausfall oder bei Hitzefrei gilt für die Entlassungszeit die schriftlich vorliegende Vereinbarung der Personensorgeberechtigten mit der Schule. Nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Mittagessen verlassen alle Schüler (außer den Hortkindern der 32. Grundschule) das Schulgelände.
  2. Die Schüler verhalten sich in allen Räumen und Gängen des Schulhauses diszipliniert, ruhig und umsichtig. Sie gehen langsam und sind besonders vorsichtig beim Begehen der Treppenanlagen. Besondere Vorsicht gilt bei Nässe. Alle Schüler achten auf Sauberkeit und Ordnung in der Schule. In den Fachräumen werden die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde hochgestellt.
  3. Alle Schüler verhalten sich untereinander fair und rücksichtsvoll. Niemand hat das Recht, jemanden psychisch oder physisch zu verletzen, zu bedrohen oder sich am Eigentum anderer zu vergreifen. Alle gehen sorgfältig mit dem Schuleigentum um. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung von fremdem Eigentum werden die Personensorgeberechtigten haftbar gemacht.

           Beschädigungen am Schuleigentum sind einem Lehrer unverzüglich mitzuteilen.

  1. Das Öffnen und Schließen der Fenster ist grundsätzlich nur den Lehrern und Erziehern  erlaubt.
  2. Zum Unterricht werden von den Schülern nur die dafür benötigten Schulmaterialien mitgebracht. Das Mitführen von Zündmitteln, Streichhölzern, Feuerzeugen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen in die Schule ist untersagt. Eigene elektrische Geräte jeder Art dürfen innerhalb des Schulgeländes und Schulgebäudes nicht angeschlossen werden. Eine Genehmigung kann für Unterrichtszwecke durch die Schulleitung erteilt werden.Von Unterrichtsbeginn bis zum Ende des Unterrichtstages müssen Mobiltelefone ausgeschaltet sein.
  3. Das Eigentum der Schüler ist nicht versichert. Die Stadtverwaltung Dresden haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Fundsachen werden möglichst sofort einem Lehrer oder dem Hausmeister übergeben. Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler. Gegen Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Schülers im Schulbetrieb geltend gemacht werden können, kann sich der Schüler/ die Familie selbst versichern.
  4. Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort einem Lehrer zu melden. Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind durch die Personensorge-berechtigten unverzüglich der Schule anzuzeigen.

Krankmeldungen sind bis spätestens 8.00 Uhr ausschließlich auf dem Anrufbeantworter der Schule zu hinterlassen.

  1. Nach Unterrichtsschluss übernimmt der Erzieher die Hortkinder.
  2. Das Mittagessen wird in den dafür vorgesehenen Zeiten in den Speiseräumen in Ruhe eingenommen und der Platz sauber und ordentlich verlassen.
  3. Bei Ertönen des Alarmsignales verlassen alle Schüler und Hortkinder mit ihrer Klasse bzw. Gruppe das Schulhaus entsprechend des Alarmplanes. Den Weisungen des Rettungspersonales ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Die Öffnungszeiten des Schulsekretariates sind laut Aushang. Diese Sprechzeiten können bei Bedarf durch Aushang geändert werden. Außerhalb dieser Zeiten steht der Anrufbeantworter zur Verfügung.
  5. Besucher melden sich im Sekretariat. Schulfremden ist der Aufenthalt ohne vorherige Anmeldung untersagt.
  6. Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden der Schüler bzw. dessen Personensorgeberechtigte zur Verantwortung gezogen.
  7. Das Hausrecht übt der Schulleiter der Grundschule aus, in Abwesenheit der Schulleitung wird dieses auf den Hausmeister übertragen. Schulträger ist die Landeshauptstadt Dresden, Schulverwaltungsamt. Die Dienstaufsichtsbehörde des Lehrerpersonals ist die Regionalstelle Dresden, Abteilung Grundschulen. Werbung und Warenverkauf ist untersagt. Ausnahmen legt die Schulleitung in Abstimmung mit Schulträger und Dienstaufsichtsbehörde fest. Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten, Umfragen zur Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeglicher Art.
  8. Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 03.07.1991, der Schulordnung für Grundschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. August 2013 (SächsGVBl. S. 737) geändert und durch die Schulbesuchsordnung geregelt (in Beachtung aktueller Änderungen). Diese können nach Voranmeldung im Schulsekretariat eingesehen werden.
  9. Diese Hausordnung wurde am 29.05.2017 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 01.08.2017 in Kraft. Sie wird ergänzt durch die Sporthallen- und die Fachraumordnungen.
  10. Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich, in begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.

 Hausordnung___berarbeitung_2016.docx

Aktuelles

Kontakt

  • 32. Grundschule "Sieben Schwaben"
    Hofmannstraße 34
    01277 Dresden
  • 0049-351-3105604

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